Ziel eines kollektiven Rechtsbehelfs zugunsten geschädigter Kapitalanleger ist es, gleichgerichtete Schadensersatzansprüche zu bündeln, um dadurch die prozessuale Durchsetzung effizienter zu gestalten. Im Unterschied zur Zweiparteienstruktur des Zivilprozesses soll ein Kläger den Prozess als Repräsentant, Vertreter oder Musterkläger für eine Vielzahl von Kapitalanlegern führen. Die Autorin untersucht, inwieweit sich eine solche Kollektivwirkung in materiellrechtlicher, verfassungsrechtlicher und prozessualer Hinsicht in das deutsche Recht einfügen lässt. Ein Vergleich mit den Rechtsordnungen der USA, Englands und Frankreichs zeigt, dass die Reichweite der Kollektivwirkung in besonderem Masse von den jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen abhängt. Im deutschen Recht setzen vor allem das Prinzip des rechtlichen Gehörs und der Dispositionsgrundsatz sowie das individuelle Konzept der kapitalmarktrechtlichen Haftung einer weitreichenden Kollektivwirkung Grenzen. Vor dem Hintergrund der gewonnenen Erkenntnisse bewertet die Autorin schliesslich das am 1. November 2005 in Kraft getretene Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG).
Preis: 48.00 EUR
Kollektiver Rechtsschutz zugunsten geschädigter Kapitalanleger. Bank- und kapitalmarktrechtliche Schriften des Instituts für Bankrecht Köln, Band 30 kaufen bei buch.de – Bücher
Kategorie: Buch (dtsch.) > Hardcover/Softcover/Karte > Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeits- und Sozialrecht
Artikelnummer: 14849935
Keywords: Anlage (finanziell) – Geldanlage | Rechtsschutz | Kapitalanlage | Geldanlage ( Anlage (finanziell) ) | Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht
Manufacturer: Nomos
EAN: 9783832928315
Tags: #Bankrecht, Band, Bank, für, geschädigter, Instituts, Kapitalanleger., kapitalmarktrechtliche, Köln, Kollektiver, Rechtsschutz, Schriften, zugunsten
Der Gesetzgeber hat mit der Schuldrechtsreform in den 280 ff. BGB ein neues System der Schadensersatzansprüche geschaffen. Hellwege unterzieht dieses System und die neu eingeführten Begrifflichkeiten einer kritischen Würdigung. Dabei offenbart sich eine Reihe von Mängeln: So bestimmt sich der Anwendungsbereich der verschiedenen Schadensersatzansprüche nach der begehrten Schadensersatzart. Der Unterscheidung der verschiedenen Schadensersatzarten legte der Gesetzgeber jedoch kein einheitliches Abgrenzungskriterium zugrunde; dadurch kommt es zwingend zu Abgrenzungsproblemen. Auch glaubte der Gesetzgeber, es handele sich bloß um eine begriffliche Präzisierung, so daß er die Wendung Schadensersatz wegen Nichterfüllung durch die Wendung Schadensersatz statt der Leistung ersetzte. Es handelt sich jedoch um eine inhaltliche Neuerung, die nicht ohne Konsequenzen bleibt. Schließlich besteht zwischen der Funktion eines Schadensersatzes und seinen Voraussetzungen kein zwingender Zusammenhang. Deshalb geht die Einschätzung des Gesetzgebers fehl, daß für einen Schadensersatz statt der Leistung gegenüber einem Anspruch auf einfachen Schadensersatz immer zusätzliche Voraussetzungen vorliegen müssen. Diese Kritik schärft das Verständnis für die bei der Gesetzesanwendung auftauchenden Abgrenzungs- und Auslegungssprobleme. Vor diesem Hintergrund beleuchtet Hellwege ausführlich den Meinungsstand der Literatur zu den 280 ff. BGB und entwickelt schließlich einen eigenen Vorschlag zur Auslegung und Systematisierung dieser Vorschriften.
Preis: 58.00 EUR
Die §§ 280 ff. BGB. Schriften zum Bürgerlichen Recht, Band 317 kaufen bei Bol.de – Bücher
Kategorie: Buch (dtsch.) > Hardcover/Softcover/Karte > Privatrecht
Artikelnummer: 6358256
Keywords: Privatrecht | Zivilrecht | Zivilgesetz | BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch ) | BGB | Privatrecht/BGB | Bürgerliches Gesetzbuch – BGB
Manufacturer: Duncker & Humblot GmbH
EAN: 9783428117734
Zu den umstrittensten Problemen des reformierten Schuldrechts gehört der Bezugspunkt des Vertretenmüssens beim Schadensersatz statt der Leistung. Erbringt der Schuldner die Leistung nicht oder mangelhaft, so muss der Gläubiger ihm zunächst eine Nachfrist setzen, bevor er Schadensersatz statt der Leistung verlangen darf.Der Schadensersatzanspruch setzt Vertretenmüssen voraus, und dies wirft die Frage auf, was der Schuldner zu vertreten haben muss: Die ursprüngliche Nicht- bzw. Mangelleistung, das Ausbleiben der Leistung bei Fristablauf, beides oder eins von beidem? Valentin Todorow geht dieser Frage nach und entwickelt eine Antwort, in deren Mittelpunkt die Zufallshaftung nach 287 S. 2 BGB steht.
Preis: 76.00 EUR
Der Bezugspunkt des Vertretenmüssens beim Schadensersatz statt der Leistung. Schriften zum Bürgerlichen Recht, Band 381 kaufen bei buch.de – Bücher
Kategorie: Buch (dtsch.) > Hardcover/Softcover/Karte > Privatrecht
Artikelnummer: 16326550
Keywords: Schuld (finanziell) – Schuldrecht – Überschuldung | Schuldrecht – Überschuldung ( Schuld (finanziell) ) | Überschuldung ( Schuld (finanziell) – Schuldrecht )
Manufacturer: Duncker & Humblot GmbH
EAN: 9783428127436
Tags: Band, bürgerlichen, beim, Bezugspunkt, Leistung., Recht, Schadensersatz, Schriften, statt, Vertretenmüssens